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Hausordnung

Wer sich auf dem Gelände der KuhBar aufhält, erklärt sich mit den Bedingungen und der Hausordnung einverstanden. Regelverstösse werden mit einem Hausverbot geahndet oder es ist die deklarierte Aufwandsentschädigung zu bezahlen. Die Einhaltung der Regeln wird durch das Sicherheitspersonal (Sprecher Security), der Betriebsleitung sowie dem Barchef sichergestellt.

Urinieren / Erbrechen

Das Urinieren ist ausschliesslich auf den dafür vorgesehen Sanitäranlagen erlaubt. Inner- und ausserhalb der Bar ist das Urinieren oder das Erbrechen verboten. Bei Verstoss erheben wir eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.00.

Rauchverbot

Innerhalb der Bar gilt ein striktes Rauchverbot. Bei Verstoss wird die Person aus der Bar verwiesen.

Übermässiger Alkoholkonsum

Übermässig alkoholisierten Personen wird der Zutritt zur KuhBar verweigert. Sie können vom KuhBar Gelände verwiesen werden. Für die Rückkehr ins Dorf sind die Gäste selber verantwortlich. Für geh-unfähige Personen ist in Ausnahmefällen gegen Entschädigung ein Transport ins Dorf durch einen KuhBar-Mitarbeitenden möglich. 

Jugendschutz

Das Gesetz verbietet den Verkauf und die kostenlose Weitergabe von Wein, Bier, Apfelwein und Zigaretten/Tabakprodukte an unter 16-Jährige und Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige. Bei Verstoss (illegaler Alkoholkonsum) wird das Getränk dem Gast weggenommen und er wird verwarnt. Bei einem erneutem Verstoss wird er aus der KuhBar und vom Gelände verwiesen.

Persönliche Gegenstände / Unfälle

Für die mitgebrachten Gegenstände sowie für Unfälle wird keine Haftung übernommen.

Picknick

Das Mitbringen von eigenen Getränken und Essen ist nicht gestattet.

Illegale Substanzen

Besitz, Konsum oder Verabreichung illegaler Drogen an andere Personen wird von uns sofort zur polizeilichen Anzeige gebracht und führt zu einem unwiderruflichen Hausverbot.

Sicherheit

Für das Wohlbefinden der Gäste und zur eigenen Sicherheit ist das Stehen auf den Stühlen, Tischen und der Bartheke untersagt.

Abfall und Leergut

Abfälle sind in die dafür auf dem Gelände aufgestellten Abfallbehälter zu entsorgen. Rauchwaren sind in die bereitgestellten Aschenbecher im Aussenbereich zu entsorgen, das Wegwerfen in den Schnee ist untersagt. Das Leergut ist an die Ausgabestellen zurückzubringen oder in die bereitgestellten Behälter im Aussenbereich zu deponieren.

Sorgfaltspflicht

Die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände sind mit Sorgfalt zu behandeln. Es ist untersagt, Gegenstände in der Bar herumzuwerfen. Kosten für Schäden, die durch Gäste fahrlässig oder mutwillig verursacht werden, sind vom Verursacher
vor Ort zu begleichen.

Schliessung

Der letzte Getränkeausschank ist um 18.30 Uhr, um 19.00 Uhr schliesst die KuhBar ihre Pforten. Die Gäste gelangen über die beleuchtete Piste oder über den Wander-/ Schlittelweg sicher ins Tal nach Innerarosa. Die vollständige Leerung des Schneesportgebiets zur Fixzeit ist eine Voraussetzung, damit die Pistenfahrzeug-Mitarbeitenden ihre Nachtarbeit fortführen können.

Eine Missachtung der oben genannten Bestimmungen hat einen sofortigen Verweis aus der Bar respektive vom Gelände der KuhBar zur Folge und kann mit einem Haus- / Geländeverbot auf unbeschränkte Zeit belegt werden.

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